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die AGB

der AP-Elektroakustik UG (haftungsbeschränkt)

I. Geltung dieser Bedingungen
1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit der AP-Elektroakustik UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden: „AP“, ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande; mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für AP nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn AP in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von AP (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Prüf- und Beratungsleistungen), gleichgültig, ob es sich um die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten handelt. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

II. Vertragsschluss
1. Rechtsgrundlage für einen Vertragsschluss ist ein aktuelles Angebot der AP. Wenn nicht anders vereinbart, hält sich AP sechs Wochen an sein Angebot gebunden.
2. Ein Vertrag mit AP gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde innerhalb dieser Zeit das Angebot vorbehaltlos annimmt oder ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder AP mit der Ausführung der Leistung beginnt. Spätere Beauftragungen bedürfen einer erneuten Bestätigung durch den Auftragnehmer oder eines neuen Angebots. Erteilt AP eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie die etwaige Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

III. Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet AP nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorgaben erbracht werden.
2. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Kunden als Folge einer sachgerechten Durchführung der Leistung von AP, leistet AP keinen Ersatz. Wird als Folge einer sachgerechten Durchführung der Leistung ohne Verschulden Materialien von AP beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, ist AP berechtigt, vom Kunden in entsprechender Anwendung von § 670 BGB Ersatz zu verlangen. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Kunden erfolgt auf seine Kosten und Gefahr; der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist die Haftung von AP auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
3. Der Kunde hat AP alle für die Durchführung der Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. AP ist nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht.
4. Soweit zur Durchführung der Leistung ein- oder mehrmalige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist AP berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Wird AP außerhalb ihres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. AP ist berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden.

IV. Fristen und Termine
1. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Soweit sie unverbindlich sind, gerät AP erst dann in Verzug, wenn der Kunde zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie gegebenenfalls ab Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Leistungszeiten angemessen.
2. Wird die von AP geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch AP unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist AP berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AP berechtigt, den AP entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
4. Gerät AP aus Gründen, die AP zu vertreten hat, in Verzug, oder wird die Leistung aus von AP zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist die Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

V. Abnahme
1. Soweit die Leistung von AP der Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, die Beseitigung dieser Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
2. Verweigert der Kunde die Abnahme unter Verstoß gegen Ziffer 1. dieser Klausel, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.
3. Geistige Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang in schriftlicher Form ausdrücklich schriftlich Vorbehalte erhebt. Im Fall eines solchen Vorbehalts wird AP die Leistung überprüfen. Erweist sich ein Vorbehalt des Kunden als unberechtigt, fallen ihm die entstandenen Mehrkosten zur Last.

VI. Preise und Zahlungen
1. Maßgeblich sind die von AP in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen, wonach Vorkasse nach Vertragsschluss oder Barzahlung bei Abholung vereinbart ist. Bei Bestellungen mit Sonderfarben ist eine hälftige Anzahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
2. Eventuell anfallende Lieferkosten werden gesondert berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, wird vor Auslieferung/Übergabe eine vollständige Zahlung durch den Kunden fällig.
3. Werden AP nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so ist AP berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. AP behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
2. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat AP unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder, soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
3. Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist AP berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist AP berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, muss AP dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.

VIII. Gewährleistung
1. Sollte AP eine fehlerhafte Leistung erbracht haben, hat uns der Kunde Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Fristen zu geben. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht zum Rücktritt oder Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung). Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich gemindert ist.
2. Eine Gewährleistung für die Realisierung von Schätzungen oder Prognosen übernimmt AP nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
4. Vor etwaiger Rücksendung der von AP gelieferten Ware ist die Zustimmung von AP einzuholen.
5. Im Falle von unsachgemäßen Reparaturarbeiten oder Änderungen durch den Kunden selbst oder einem Dritten (Montage ist ausschließlich durch geschultes Personal und unter Verwendung von durch den Hersteller spezifiziertes Zubehör, einschließlich Schrauben, Bolzen und anderer Anbauteile gestattet), bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
6. Aufgrund individueller Bildschirmkonfigurationen (z.B. Auflösung und Helligkeit) sind geringfügige Abweichungen zwischen den dargestellten und den tatsächlichen Produktfarben möglich. Bei Holzprodukten sind natürliche Abweichungen hinsichtlich Maserung, Struktur und Farbe des Holzes möglich.
7. Das Aussetzen der Lautsprecher unter starker Hitze (oder partieller Hitze/Sonneneinstrahlung), Kälte, Trockenheit, hoher Luftfeuchtigkeit oder direktem Sonnenlicht kann zu Spannungen im Material und schließlich zu Rissen führen, dies gilt es zu vermeiden.

IX. Haftung
1. AP haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Darüber hinaus haftet AP für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten, wobei die Ersatzpflicht in beiden Fällen auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Im gleichen Umfang haftet AP bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung wegen des Fehlens einer im Einzelfall zugesicherten Eigenschaft. Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
2. Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung von AP auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung derer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.

X. Urheberrechte
Die Weitergabe und Verwertung der Leistung von AP über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Für die Einhaltung der für die Verwertung der Leistung von AP geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. des Wettbewerbsrechts), insbesondere für den Inhalt von Werbeaussagen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich; er hat AP insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

XI. Erfüllungsort und Abtretungsverbot
1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Neu-Ulm.
2. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit AP zustehen, ist ausgeschlossen.

XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Neu-Ulm. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen. AP ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
2. AP liefert innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Hersteller. Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist Neu-Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVÜ). AP behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und AP gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
2. Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen sind hierdurch aufgehoben.

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Kundendaten werden elektronisch verarbeitet.